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   OLG Köln, 31.01.2001 - 13 U 6/99   

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https://dejure.org/2001,18107
OLG Köln, 31.01.2001 - 13 U 6/99 (https://dejure.org/2001,18107)
OLG Köln, Entscheidung vom 31.01.2001 - 13 U 6/99 (https://dejure.org/2001,18107)
OLG Köln, Entscheidung vom 31. Januar 2001 - 13 U 6/99 (https://dejure.org/2001,18107)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 25.09.1997 - II ZR 269/96

    Ausgleichsansprüche eines Partners bei gescheiterter nichtehelicher

    Auszug aus OLG Köln, 31.01.2001 - 13 U 6/99
    Nach gefestigter Rechtsprechung des BGH kann aber im Einzelfall die Anwendung gesellschaftsrechtlicher Ausgleichsregelungen in Bezug auf einzelne Vermögensgegenstände, insbesondere, wenn diese von erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung sind, in Betracht kommen, wenn die Partner der nichtehelichen Lebensgemeinschaft diese Gegenstände durch beiderseitige Leistungen erworben bzw. geschaffen und dabei die Absicht verfolgt haben, einen wenn auch nur wirtschaftlich gemeinschaftlichen Wert zu schaffen, der von ihnen nicht nur gemeinsam genutzt, sondern ihnen nach ihrer Vorstellung auch gemeinsam gehören sollte (BGH NJW 83, 2375; 92, 906; 96, 2727; 97, 3371).

    Ob die an die Rechtsprechung des BGH - wonach aus den Äußerungen des dinglich alleinberechtigten Partners gegenüber Dritten auf den Willen einer gemeinsamen Wertschöpfung geschlossen werden könne, vgl. BGH NJW 97, 3371; 92, 906 - anknüpfende pauschale Behauptung der Beklagten, der Kläger habe gegenüber dem Zeugen S. sinngemäß erklärt, das Haus diene der gemeinsamen Altersversorgung, hinreichend substantiiert ist, kann dahinstehen; denn jedenfalls kann aus einer solchen -als wahr unterstellten- Bemerkung des Klägers im konkreten Fall nicht mit hinreichender Sicherheit darauf geschlossen werden, daß das Objekt in der H. Gasse beiden Parteien " gehören " sollte, weil auch die Einräumung eines Nießbrauchsrechts ab dem Tode des Klägers der Altersvorsorge der Beklagten diente.

    Ausgleichsansprüche in entsprechender Anwendung gesellschaftsrechtlicher Vorschriften nach Beendigung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft können einem Partner nur zustehen, wenn die Partner keine abweichende Vereinbarung getroffen haben (vgl. nur BGH in NJW 1997, 3371, 3372).

  • BGH, 02.05.1983 - II ZR 148/82

    Klage der Söhne des Erblassers gegen die Partnerin der nichtehelichen

    Auszug aus OLG Köln, 31.01.2001 - 13 U 6/99
    Nach gefestigter Rechtsprechung des BGH kann aber im Einzelfall die Anwendung gesellschaftsrechtlicher Ausgleichsregelungen in Bezug auf einzelne Vermögensgegenstände, insbesondere, wenn diese von erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung sind, in Betracht kommen, wenn die Partner der nichtehelichen Lebensgemeinschaft diese Gegenstände durch beiderseitige Leistungen erworben bzw. geschaffen und dabei die Absicht verfolgt haben, einen wenn auch nur wirtschaftlich gemeinschaftlichen Wert zu schaffen, der von ihnen nicht nur gemeinsam genutzt, sondern ihnen nach ihrer Vorstellung auch gemeinsam gehören sollte (BGH NJW 83, 2375; 92, 906; 96, 2727; 97, 3371).

    Der Bundesgerichtshof ist für den Fall, dass einem Partner ein lebenslängliches unentgeltliches Wohnrecht eingeräumt wird, davon ausgegangen, dass dies eher auf die Vorstellung beider Partner hindeute, der Sohn eines der Partner solle das Grundstück erben, der überlebende Partner es aber nutzen dürfen, als auf die Vorstellung der Partner, einen gemeinschaftlichen Wert zu schaffen (vgl. BGH in NJW 1983, 2375).

  • BGH, 04.11.1991 - II ZR 26/91

    Auseinandersetzung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft

    Auszug aus OLG Köln, 31.01.2001 - 13 U 6/99
    Nach gefestigter Rechtsprechung des BGH kann aber im Einzelfall die Anwendung gesellschaftsrechtlicher Ausgleichsregelungen in Bezug auf einzelne Vermögensgegenstände, insbesondere, wenn diese von erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung sind, in Betracht kommen, wenn die Partner der nichtehelichen Lebensgemeinschaft diese Gegenstände durch beiderseitige Leistungen erworben bzw. geschaffen und dabei die Absicht verfolgt haben, einen wenn auch nur wirtschaftlich gemeinschaftlichen Wert zu schaffen, der von ihnen nicht nur gemeinsam genutzt, sondern ihnen nach ihrer Vorstellung auch gemeinsam gehören sollte (BGH NJW 83, 2375; 92, 906; 96, 2727; 97, 3371).
  • BGH, 08.07.1996 - II ZR 340/95

    Auseinandersetzung einer gescheiterten nichtehelichen Lebensgemeinschaft

    Auszug aus OLG Köln, 31.01.2001 - 13 U 6/99
    Nach gefestigter Rechtsprechung des BGH kann aber im Einzelfall die Anwendung gesellschaftsrechtlicher Ausgleichsregelungen in Bezug auf einzelne Vermögensgegenstände, insbesondere, wenn diese von erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung sind, in Betracht kommen, wenn die Partner der nichtehelichen Lebensgemeinschaft diese Gegenstände durch beiderseitige Leistungen erworben bzw. geschaffen und dabei die Absicht verfolgt haben, einen wenn auch nur wirtschaftlich gemeinschaftlichen Wert zu schaffen, der von ihnen nicht nur gemeinsam genutzt, sondern ihnen nach ihrer Vorstellung auch gemeinsam gehören sollte (BGH NJW 83, 2375; 92, 906; 96, 2727; 97, 3371).
  • BayObLG, 27.09.1989 - BReg. 2 Z 101/89

    Kein Genehmigungserfordernis bei atypischer Nießbrauchsbestellung zu Gunsten

    Auszug aus OLG Köln, 31.01.2001 - 13 U 6/99
    Da der Nießbrauch nicht bedingungsfeindlich ist, kann er auflösend bedingt bestellt werden, erlischt mithin bei Bedingungseintritt kraft Gesetzes gemäß § 158 Abs. 2 BGB (vgl. BayObLG in MittBayNot 1990, 39, 40), ohne dass es einer Löschung im Grundbuch als weiterer Voraussetzung bedarf.
  • BGH, 03.10.1983 - II ZR 133/82

    Rückabwicklung von Zuwendungen unter Ehegatten

    Auszug aus OLG Köln, 31.01.2001 - 13 U 6/99
    Rechtliche Bindungen und rechtsverbindliche Geschäfte sind bei einer nichtehelich geführten Lebensgemeinschaft in aller Regel gerade nicht gewollt (BGH in FamRZ 1983, 1213 f.).
  • BGH, 10.01.2000 - II ZR 247/98

    Ausgleichsansprüche nach Scheitern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft;

    Auszug aus OLG Köln, 31.01.2001 - 13 U 6/99
    Die formal-dingliche Zuordnung des betreffenden Gegenstandes nach außen kann dabei in den Hintergrund treten (so zuletzt noch BGH in WM 2000, 522, 523).
  • OLG Düsseldorf, 14.03.1995 - 24 U 163/94
    Auszug aus OLG Köln, 31.01.2001 - 13 U 6/99
    Es entspricht der einhelligen obergerichtlichen Rechtsprechung zum Mietrecht (vgl. OLG München in OLGR 1996, 123; Brandenburgisches OLG in NJW E-FER 1997, 35; OLG Düsseldorf in NJW-RR 1996, 209), dass der Mieter nach Beendigung des Mietverhältnisses solange Nutzungsentschädigung schuldet, bis er sämtliche Schlüssel des Objektes zurückgegeben hat.
  • OLG München, 12.04.1996 - 21 U 3923/95

    Abtretbarkeit von Herausgabeansprüchen und Ansprüchen auf Nutzungsentschädigung -

    Auszug aus OLG Köln, 31.01.2001 - 13 U 6/99
    Es entspricht der einhelligen obergerichtlichen Rechtsprechung zum Mietrecht (vgl. OLG München in OLGR 1996, 123; Brandenburgisches OLG in NJW E-FER 1997, 35; OLG Düsseldorf in NJW-RR 1996, 209), dass der Mieter nach Beendigung des Mietverhältnisses solange Nutzungsentschädigung schuldet, bis er sämtliche Schlüssel des Objektes zurückgegeben hat.
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